Sicher ankommen: Notruf-Lokalisierung im All-IP-Zeitalter – und auch im Home Office

Im All-IP-Zeitalter ist die Lokalisierung von Notrufen komplizierter geworden. Damit steigt das Risiko für die Anrufenden, aber auch für Unternehmen. Vor allem in Zeiten, in denen mehr Menschen im Homeoffice arbeiten, sind einige Dinge zu beachten.

Das Ziel eines Notrufs mit den Nummern 110 und 112 ist, in Notlagen schnell kompetente Hilfe herbeirufen zu können – dies ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) so festgeschrieben. Das Thema hat allerdings viele Facetten und ist mit der Umstellung auf das Next Generation Network noch komplexer geworden.

Im ISDN-Zeitalter war der Standort ­eines Telefonanschlusses durch die Teilnehmeranschlussleitung fest definiert. Über die Rufnummer wurde die zuständige, am nächsten zum Anrufer gelegene Leitstelle ermittelt. Mit dem Anruf wurden zudem die Standortdaten übertragen, die am Anschluss hinterlegt sind. Die neuen Notrufkonzepte orientieren sich noch sehr stark an den alten Verfahren, die allerdings im All-IP-Zeitalter passé seien: Vor allem bei Unternehmen, die eine Cloud-PBX mit einem Nummernblock nutzen, ist diese örtliche Zuordnung nicht mehr eindeutig möglich. Denn wenn ein Mitarbeiter aus einer Filiale in Frankfurt den Notruf wählt, die ­Unternehmenszentrale aber in München ist – und damit auch diese Adresse hinterlegt ist –, so wird der Anruf an eine Leitstelle in München geroutet.

Gefahr bei Röchelrufen

Zwar kann der Anrufer der Leitstelle in der Regel seine Position mitteilen und somit Einsatzkräfte aus der Nähe anfordern, doch das kostet wertvolle Zeit. Und was geschieht, wenn ein Anrufer nicht sprechen kann, um das Missverständnis aufzuklären? Dabei ist im TKG (Telekommunikationsgesetz) festgelegt, dass auch bei sogenannten Röchelrufen die Adresse übermittelt werden muss.

Und wer haftet bei einem Schaden? Der §108 TKG ist hier leider nicht eindeutig formuliert, so dass unter Umständen sowohl der Provider als auch im weitesten Sinne der Unternehmer zur Haftung gezogen werden kann.

Eine Möglichkeit ist für Außenstandorte einen einzelnen SIP-Account aus dem jeweiligen Ortsnetz dazuzubuchen. In der Anlage können wir dann eine Wahlregel einrichten: Bei Anrufen an die Notrufnummern wird dann nicht der Master-SIP-Account als Absender genutzt, sondern der regionale. Das ist zwar aufwendig und manchmal auch mit Kosten verbunden, aber eine Möglichkeit.

In Zeiten, in denen jeder Mitarbeiter mit einem SIP-Telefon sein Arbeitszimmer daheim zum Büro machen kann, ist eine sichere Zuordnung des Aufenthaltsortes über die Büronummer nicht gewährleistet. Das gilt auch, wenn ein Anwender über eine Smartphone-App oder ein Softphone den Notruf absetzt. Und die Alternative? „Wir versichern unseren Kunden deshalb, dass die sicherste Art, einen Notruf zu setzen, außerhalb des Büros das Smartphone ist“, so Steffen Guschmann, Geschäftsführender Gesellschafter der HÄUSLER KG. Denn dann wird der Aufenthaltsort automatisch über die nächsten Funkzellen ermittelt.

Und er weist auf eine weitere Problematik hin: Im ISDN-Zeitalter wurden die Telefonanschlüsse (NTBA) über das Netz bei einem Stromausfall versorgt und waren somit weiterhin funktionstüchtig. Diese Eigenschaft ist gerade bei Notrufalarmierungen in Aufzügen oder Brandmeldeanlagen wichtig. Bei All-IP-Netzwerken ist dies nicht möglich. Auch hier gibt es aber eine vergleichsweise einfache Lösung. „Wir achten darauf, dass bei all unseren Kunden eine USV bei einem Stromausfall einspringt“, betont Guschmann. Und er ergänzt, dass er grundsätzlich alle seine Kunden darauf hinweist, dass sie die Pflicht haben, dafür zu sorgen, dass ein Notruf reibungslos abgesetzt werden kann – auch Home Office. „Vielen Kunden ist das überhaupt nicht bewusst“, so Guschmann.

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